Neuigkeiten
Umgang mit positiven Testergebnissen
von Stefan Lindemann
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
beim dem Angebot der Schnelltestung heute in der Schule sind zahlreiche positive Corona-Testergebnisse aufgetreten.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben von uns eine Bescheinigung ausgestellt bekommen.
Sie sind verpflichtet, sich in einer Teststelle einem PCR-Test, mindestens einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. (§2 Abs. 1 Corona-Test-und -Quarantäneverordnung).
Mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses können wir die Schülerinnen und Schüler wieder zum Unterricht zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Schule am Thekbusch.
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