Neuigkeiten
Umgang mit positiven Testergebnissen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
beim dem Angebot der Schnelltestung heute in der Schule sind zahlreiche positive Corona-Testergebnisse aufgetreten.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben von uns eine Bescheinigung ausgestellt bekommen.
Sie sind verpflichtet, sich in einer Teststelle einem PCR-Test, mindestens einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. (§2 Abs. 1 Corona-Test-und -Quarantäneverordnung).
Mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses können wir die Schülerinnen und Schüler wieder zum Unterricht zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Schule am Thekbusch.
Übersicht
Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen
Anbei ein Schreiben der Ministerin Dorothee Feller.
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Informationsabend der KoKoBe
Am 14.02.2023 findet für die BP-Schüler*innen ein Informationsbane statt.

Einladung zum Grillfest
Nach der unfreiwilligen Corona-Pause freuen wir uns, dass der Förderverein und die Elternpflegschaft in diesem Jahr wieder zum Grillfest einladen können.

Umgang mit positiven Testergebnissen
Was tun, wenn der Selbsttest heute in der Schule positiv war...