Neuigkeiten
Umgang mit positiven Testergebnissen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
beim dem Angebot der Schnelltestung heute in der Schule sind zahlreiche positive Corona-Testergebnisse aufgetreten.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben von uns eine Bescheinigung ausgestellt bekommen.
Sie sind verpflichtet, sich in einer Teststelle einem PCR-Test, mindestens einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. (§2 Abs. 1 Corona-Test-und -Quarantäneverordnung).
Mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses können wir die Schülerinnen und Schüler wieder zum Unterricht zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Schule am Thekbusch.
Übersicht
Wunschbaum zu Weihnachten
Im Esszimmer 5630 steht ein wunderschöner Wunschbaum für unsere Schülerinnen und Schüler...