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Neuigkeiten

Schulmail vom 08.04.2021

 

Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

 

Hier stellen wir Ihnen die für Sie relevanten Informationen der Schulmail vom heutigen Tag zur Verfügung.

 

 

>>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der kommenden Woche informieren.

 

 

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin

unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der

Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der

weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang

ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

 

 

Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen

 

Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler

der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf

ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der

SchulMail vom 11.02.2021 fort.

 

 

Schützen, Impfen und Testen

 

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den

gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere

Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich

bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und

Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen

zu gewährleisten.

Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die

Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz,

die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

 

Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies

soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen

und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

 

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche

Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und

Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu

hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

 

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an

wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein

negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung

der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule

erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine

Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden

zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht

nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können

die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die

verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch

vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der

notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu

beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche

erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei

aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen

und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.

 

 

Distanzunterricht

 

Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht

verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und

ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails

bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen

Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für

einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.

 

 

Pädagogische Betreuung

 

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April

2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

 

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden

allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag

der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler

der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden

können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das

Jugendamt initiativ werden.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer

Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,

der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten

Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss

dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen

sichergestellt werden.

 

Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in

Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die

Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung

mit den Trägern entschieden.

 

Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt.

 

[ ... ]

 

Weitere Informationen

 

Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund

des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden

Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest

zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten

erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.

 

Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie

selbstverständlich schnellstmöglich informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Richter

 

 

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

 

 

 

 

Bitte teilen Sie uns möglichst noch vor dem Wochenende mit, wenn Sie auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

 

Bleiben Sie gesund !

 

 

 

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