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Hinweise zur Maskenpflicht

 

 

Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

das Schulministerium hat heute einen Hinweis an die Schulen verschickt, wie in der kommenden Woche mit der Maskenpflicht umzugehen ist. Hier ein Teil der E-Mail als Zitat:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

 

Hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen bedeutet dies, Zitat:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

 

Grundsätzlich bedeutet dies, dass sich für die Schülerinnen und Schüler fast nicht ändert. Lediglich am Sitzplatz ist es erlaubt die Maske abzusetzen. Sobald  jemand aufsteht, muss die Maske wieder aufgesetzt werden.

 

Das bedeutet, dass die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude grundsätzlich weiter besteht. In Unterrichtssituationen, in denen keine feste Sitzordnung eingehalten werden kann, ist es ebenfalls weiterhin notwendig eine Maske zu tragen.

 

Schülerinnen und Schülern, die am Sitzplatz die Masken absetzen möchten, werden wir dies selbstverständlich erlauben.

 

Wir möchten Sie aber bitten, mit Ihren Kindern zu thematisieren, dass die Maskenpflicht nicht vollständig aufgehoben ist. Geben Sie bitte auch weiterhin Masken mit in die Schule.

 

Unklar ist noch, wie sich das Absetzen der Maske auf die Quarantäneregelung auswirkt. Aktuell geht, im Falle eines positiven Corona-Testes, nur die betroffene Person in Quarantäne. Aus der Mail des Schulministeriums geht hervor, dass ab kommender Woche auch die Sitznachbarn wieder in Quarantäne gehen. Ob das Tragen einer Maske vor einer Quarantäne schützt, ist noch unklar. Sobald wir dazu Informationen haben, informieren wir Sie an dieser Stelle.

 

Wir sind gespannt, wie sich die Situation weiter entwickelt.

 

Viele Grüße

 

Stefan Lindemann

 

 

 

 

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